Häufige Fragen
Förderung
Was ist ein AVGS?
AVGS ist die Abkürzung für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dieser wird von Ihrem zuständigen Berater bei der Arbeitsagentur oder Jobcenter genehmigt und ausgestellt. Darin wird festgelegt, für welche Maßnahmen der Gutschein gilt. In Betracht kommt gemäß § 45 SGB III:
die Teilnahme an einer Maßnahme eines zugelassenen Maßnahmeträgers (AVGS MAT)
- zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zum Beispiel durch Bewerbungstraining (Bewerbercoaching)
- zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (Gründercoaching, Beratercoaching, Medicoaching)
- zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, zum Beispiel durch Fremdsprachenkurse
Wer kann einen AVGS beantragen?
Alle, die bei der für sie zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie:
- Arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind
- Empfänger*in von ALG I und ALG II sind
- Student*in oder Auszubildende/r auf Jobsuche sind
- Selbstständig sind (§ 20 SGB III)
- Berufsrückkehrende/r sind (§ 20 SGB III)
- Soldat*in nach Beendigung des Wehrdienstes sind
- Beschäftigte/r in einer Transfer- und Auffanggesellschaft sind
Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung?
Der AVGS-Gutschein wird in der Regel im Rahmen einer Ermessensleistung vergeben und meistens auch bewilligt, wenn die Voraussetzungen stimmen. Es lohnt sich also in jedem Fall, wenn Sie mit Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter Kontakt aufnehmen (Siehe auch oben „Wer kann einen AVGS beantragen?“)
Gerne berate ich Sie, wie Sie am besten vorgehen. Rufen Sie mich an.
Ob möglicherwiese sogar ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht, können Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur oder Wikipedia nachlesen.
Was kann mit einem AVGS gefördert werden?
Der AVGS fördert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III bei einem Träger, der nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen ist. Dazu gehören vor allem Maßnahmen zur Vermittlung von beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen sowie individuelles Jobcoaching.
Alle Coachings (Bewerbercoaching, Gründercoaching, Medicoaching und Beratercoaching), die ich auf dieser Seite, als anerkannter Berater und Coach von Karriereherz anbiete, sind entsprechend zertifiziert und zugelassen und können somit zu 100% gefördert werden.
Karriereherz®, Inh. Sophia Schubert, ist ein entsprechend zertifizierter und zugelassener Bildungsträger.
Weitere Fördermöglichkeiten
Weitere Fördermöglichkeiten gibt es zum Beispiel bei der BAFA, der KfW oder unter foerderdatenbank.de